Haushaltssatzung 2026 der Ortsgemeinde Burgbrohl | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Ortsgemeinde Burgbrohl hat den Haushalt 2026 mit einem Jahresüberschuss von 277.775 € beschlossen.

Haushaltssatzung 2026 der Ortsgemeinde Burgbrohl

Der Ortsgemeinderat hat am 14.04.2026 auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 09.06.2026 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 9.707.617,00 € der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 9.429.842,00 € der Jahresüberschuss auf 277.775,00 €

2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 605.385,00 € die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.122.300,00 € die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.560.000,00 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -437.700,00 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -167.685,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 0,00 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 3.928.109,00 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze der Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 345 v. H. b. für unbebaute und bebaute Grundstücke gemäß § 246 Bewertungsgesetz (BewG) und § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Wohngrundstücke) auf 465 v. H. c. für bebaute Grundstücke gemäß § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG (Nichtwohngrundstücke) auf 900 v. H. 2. für die Gewerbesteuer auf 380 v. H. der Steuermessbeträge. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden – für den ersten Hund 30,00 € – für den zweiten Hund 60,00 € – für jeden weiteren Hund 100,00 € – für gefährliche Hunde (Kampfhunde) je 510,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023 12.338.669,20 €.

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024 14.276.635,90 €.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Burgbrohl, den 18.06.2026 Ortsgemeinde Burgbrohl

Simone Schneider Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

  2. vor Ablauf der nach Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die Haushaltssatzung liegt in der Zeit vom 25.06.2026 bis 07.07.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal, 56651 Niederzissen, Zimmer 120, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.